Erklärung
Ein beabsichtigter Zug ist im Regelwerk nicht bloß ein Zug, über den ein Spieler nachdenkt. Es ist ein genau bestimmter Zug, der vor seiner Ausführung formell angegeben wird, um zu reklamieren, weil dieselbe Stellung zum dritten Mal auftreten wird oder weil der Zug fünfzig Züge jedes Spielers ohne Bauernzug oder Schlagzug vollendet.
Der Spieler am Zug notiert den Zug auf dem Partieformular, also der Aufzeichnung der Partie, oder trägt ihn in das elektronische Formular ein und erklärt dem Schiedsrichter seine Absicht, ihn auszuführen. Die Partie wird angehalten, während die Reklamation geprüft wird. Nach der Angabe gilt: Der Zug kann nicht geändert werden.
Ist die Reklamation korrekt, endet die Partie remis. Ist sie falsch, erhält der Gegner nach dem Standardverfahren zwei zusätzliche Minuten, im Schnellschach eine. Beruhte die Reklamation auf einem beabsichtigten Zug, muss der Spieler diesen Zug nach den Zug- und Berührt-geführt-Regeln ausführen. Erst durch seine physische Ausführung wird er zu einem .
Einen Zug vor seiner Ausführung zu notieren, ist normalerweise verboten. Das Verfahren des beabsichtigten Zuges ist eine ausdrückliche Ausnahme für diese Remisreklamationen und keine allgemeine Erlaubnis, künftige Züge aufzuschreiben.
Häufige Verwechslungen
Gedanklicher Plan und formeller beabsichtigter Zug
Das Nachdenken über einen Zug oder seine informelle Ankündigung hat keine regeltechnische Wirkung. Der Spieler muss das besondere Reklamationsverfahren befolgen.
Quellen
- 1.Article 9: The Drawn Game, FIDE Rules Commission
- 2.Article 8: The recording of the moves, FIDE Rules Commission
- 3.Appendix A. Rapid Chess, FIDE Rules Commission
