Erklärung
In der Schachprogrammierung und Regelanalyse bezeichnet ein reversibler Zug gewöhnlich den Zug eines Königs, einer Dame, eines Turms, eines Läufers oder eines Springers auf ein leeres Feld. Er ist weder ein Bauernzug noch ein Schlagzug, also keines der beiden Ereignisse, die den Zähler für die Fünfzig-Züge-Regel zurücksetzen.
Programme speichern häufig einen Halbzugzähler, wobei ein Halbzug der Zug einer einzigen Seite ist. Ein reversibler Zug erhöht diesen Zähler, ein Schlagzug oder Bauernzug setzt ihn auf null zurück. Haben beide Spieler jeweils fünfzig aufeinanderfolgende Züge ohne eines dieser Ereignisse abgeschlossen, kann ein Recht auf Remisreklamation bestehen.
Die Bezeichnung garantiert nicht, dass sich jede Folge rückgängig machen lässt. Zieht ein König oder Turm von seinem ursprünglichen Feld, kann dadurch das Recht auf die Rochade dauerhaft verloren gehen, also auf den Sonderzug, der König und Turm gemeinsam bewegt, selbst wenn die Figur später zurückkehrt. Eine optisch wiederholte Anordnung ist deshalb für die Wiederholungsregel nicht immer .
Außerhalb technischer Zusammenhänge kann reversibel auch informell einen Figurenzug bezeichnen, der später zurückgenommen werden könnte. Der Kontext ist entscheidend: Die Einordnung für den Fünfzig-Züge-Zähler ist weiter gefasst als die wörtliche Vorstellung, sämtliche Stellungsrechte exakt wiederherzustellen.
Häufige Verwechslungen
Reversibel bedeutet nicht, dass sich nichts ändert
Der Zug kann weder ein Bauernzug noch ein Schlagzug sein und dennoch ein Rochaderecht beseitigen, das nie wiederhergestellt werden kann.
Quellen
- 1.Reversible Moves, Chess Programming Wiki
- 2.Article 9: The Drawn Game, FIDE Rules Commission
